Versicherungen für Ihre Tiere
Hundehaftpflichtversicherung
Ein unbeobachteter Moment und selbst der gutmütigste Hund kann direkt oder indirekt einer anderen Person einen Schaden zufügen. In diesem Fall ist der Hundehalter laut Gesetz in der vollständigen Haftung. Da hier durchaus hohe Beträge entstehen können, verpflichtet der Gesetzgeber jeden Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese muss spätestens dann abgeschlossen werden, wenn der Hund drei Monate alt ist. Dabei muss die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens eine Million Euro betragen, für Vermögensschäden 50.000 Euro.
Hunde- und Katzen-OP-Versicherung
Ist das geliebte Haustier krank, bedeutet das für die meisten Besitzer eine hohe emotionale Belastung. Hinzu kommen die häufig hohen finanziellen Kosten, die mit einer Krankheit und insbesondere mit einer notwendigen OP einhergehen.
Eine Tier-OP-Versicherung übernimmt für Sie die Kosten einer notwendigen Operation und nimmt Ihnen hier wenigstens die finanzielle Sorge.
Pferdehalterhaftpflicht
Pferde – elegante, kräftige Tiere mit einem hohem Fluchtinstinkt. Dementsprechend leicht kann es zu Situationen kommen, in denen Ihr Pferd einer anderen Person einen Schaden zufügt.
Laut Gesetzgeber muss der Pferdehalter vollständig für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haften – auch wenn Sie als Pferdehalter keine Schuld trifft. Der Schaden umfasst schnell sehr hohe Beträge. Die Pferdehalterhaftpflicht ist daher als Schutz unverzichtbar.